Jugendschutz Europa und außereuropäische Länder

In der folgenden Tabelle wird ein abrissartiger Überblick darüber gegeben, wie alkoholische Getränke hinsichtlich Verkauf (Off Premise) und Ausschank (On Premise) in ausgewählten europäischen und außereuropäischen Ländern behandelt werden. Wir haben uns bemüht die Informationen aus unterschiedlichen Quellen zu überprüfen, können aber nicht ausschließen, dass sich noch einige Korrekturen ergeben werden.

Zur Notation in den Tabellen:
Die Fragezeichen in den Tabellen betreffen Punkte, bei denen uns gegenwärtig noch keine entsprechenden Informationen zur Verfügung stehen.

Überblick Europa

Land

-Off premise-Verkauf

- On premise- (Ausschank)

Automaten

Bier, Wein

Spirituosen

Bier, Wein

Spirituosen

 

Belgien

16

18

16

18

nein+)

+) Für der Verkauf von Getränken mit mehr als 20 Vol.-% Alkoholgehalt ist eine spezielle Genehmigung erforderlich;
Es ist verboten Spirituosen in Spitälern, Schulen und anderen Örtlichkeiten zum Verkauf anzubieten, zu denen Jugendliche Zugang haben;

Bulgarien

18

18

18

18

 

Gemäß dem „National Health Act“ (Art. 56) ist der Verkauf von Alkohol an Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind (lt. dem  „Child Protection Act ) verboten;
lt. Strafgesetzbuch (Art. 193) steht der Verkauf von Alkohol an Kinder unter 18 Jahre unter Strafe.

Dänemark

15

15

18

18

nein+)

Für den Ausschank von Bier unter 2,8 Vol.-% Alkoholgehalt ist keine Konzession erforderlich; keine Altersbeschränkung für Alkoholkonsum;
+) Verkauf von alkoholischen Getränken in Automaten verboten;

Deutschland

16+)

18

16+)

18

++)

+) In der Begleitung eines Erziehungsberechtigten gilt keine Altersgrenze für den Erwerb oder Konsum von Bier, Wein oder vergorenem Most.
++) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können (JuSchG, 2002)

Finnland

18

20+)

18

18

?

+) Das Alkoholgesetz (Alkoholilaki 8.12.1994/1143) untersagt den Verkauf von alkoholischen Getränken in hierfür vorgesehenen Geschäften an Personen unter 20 Jahren. Getränke mit einem niedrigeren Alkoholgehalt (Ethylalkoholgehalt von höchstens 22% betrachtet (§ 3:4) können jedoch an Personen über 18 Jahren verkauft werden (§ 16). 
Nach § 18 der Verordnung über alkoholische Getränke (Asetus alkoholijuomista ja väkiviinasta) und hochprozentigen Alkohol sind Käufer von diesen Getränken auf Verlangen verpflichtet nachzuweisen, ob sie die im § 16 des Alkoholgesetzes vorgeschriebene Altersgrenze erreicht haben.

Personen, die unter 18 Jahren sind, dürfen alkoholische Getränke, die ein Volumenprozent von mindestens 1,2% haben, weder besitzen noch mitführen.

Frankreich

16

16

16

18

Nein

„Code des Débits de Boissons“ verbietet unter 16-Jährigen das Betreten einer Bar, außer in Begleitung Erwachsener;
Verkauf von Alkohol an Tankstellen zw. 22-6 Uhr, in Autobahnraststätten (außer zu Mahlzeiten); in der Nähe von Spitälern, Schulen, Industriegebieten und Altenheimen verboten;
Seit 1991 ist der Verkauf von alkoholischen Getränken durch Automaten verboten (Loi Évin)

Griechenland

KB

18

KB

18

?

Lt. Artikel 1 des Strafgesetzbuchs 36/1994 „ist der Konsum von alkoholischen Getränken in Vergnügungsbetrieben, Bars und anderen öffentlichen Lokalen durch Minderjährige unter 18 Jahren nicht gestattet“.

Großbritannien

18

18

16+)

18

?

+) gilt für Bier, Cider (Apfelwein), Porter oder Perry wenn Getränke zum Essen konsumiert werden – in Schottland auch Wein;
Unter 16-Jährige dürfen Alkohol in Restaurants zum Essen konsumieren, wenn sie in Begleitung von Erwachsenen bzw. Eltern sind und diese für sie Alkohol bestellen;

Irland

18

18

18

18

?

Keine Altersbeschränkung bei privatem Konsum von Alkohol;

Island

20

20

20

20

 

 

(lt. Government Agency for Child Protection (2004))

Italien

16

16

16

16

ja

Gemäß dem „Act on alcohol and alcohol related problems“, der 2001 in Kraft trat, ist generell der Verkauf von alkoholischen Getränken mit mehr als 21 Vol.-% Alkoholgehalt an Autobahnen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten;

Lettland

18

18

18

18

?

Nach § 48 Kinderrechtsschutzgesetz in Verbindung mit den Gesetzen „Einschränkungen zur Herstellung, zum Verkauf und zur Werbung von Tabakwaren und Rauchen“ und „Zum Umschlag und Konsum von Alkohol“ ist es verboten, einem Kind (bzw. einer Person unter 18 Jahren) alkoholische Getränke und Tabakwaren zu verkaufen.
Gemeinden sind in ihren Territorien selbst befugt, Einschränkungen zum Verkauf und Genuss von Alkohol und Tabakwaren zu erlassen.

Lichtenstein

16

18

16

18

?

Lt. Jugendgesetz (Artikel 20) besteht Hinweispflicht („Jugendschutztafeln“) im Lebensmittelhandel und in der Gastronmie.

Luxemburg

16

16

16

16

?

 

Niederlande

16+)

18++)

16+)

18++)

?

+) gilt für Bier, Wein und Zwischenprodukte;
++) gilt für Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Vol.-% - in Begleitung Erwachsener – 16 Jahre;
keine gesetzlichen Einschänkungen bzgl. Alkoholkonsum

Norwegen

18

20

18

20

nein+)

Spirituosen dürfen an Sonn- u. Feiertagen und an Feiertagen vorhergehenden Tagen nicht verkauft werden;
Für den Verkauf in Lokalen gilt für Sonntag, für Tage vor Feiertagen und seit 1973 auch für Samstage ein Ausschankverbot für Spirituosen; an allen anderen Tagen dürfen Spirituosen nicht vor 13 Uhr serviert werden;
In Übereinstimmung mit dem „Alcohol Act“ gilt Bier mit einem Alkoholgehalt von unter 2,5 Vol.-% als alkoholfreies Getränk;
+) persönliche Mitteilung; es ist nicht klar, ob gesetzliche Vorschriften bzgl Automatenverkauf existieren

Polen

18+)

18+)

18+)

18+)

?

+) Lt.  Gesetz über die Erziehung in Nüchternheit und Alkoholismusvorbeugung (GBl. (2002), Nr. 147, Pos. 513)

Portugal

16

16

16

16

nein

Lt. Gesetzesdekret Nr. 912002 vom 24. Januar 2002, („Estabelece restricoes ã venda e consumo de bebidas alcoolicas“), ist der Verkauf und Konsum von Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % Vol., für Minderjährige unter 16 Jahren (Artikel 2, Absatz 1 a und Absatz verboten.

Das Verbot des Alkoholverkaufs und –konsums erstreckt sich auf Kantinen, Bars usw., in Krankenhäusern sowie auf Automaten (Absatz 3 a) und b)).

Österreich

KB/16

KB/16/18

16

16/18

ja

„Jugendschutz“ ist föderalistisch geregelt;  
Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer unter:  www.api.or.at

Schweiz

16

18

16

18

++)

Nach der teilrevidierten Lebensmittelverordnung (LMV), per 1. Mai 2002

 dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (Art. 37a Abs. 2 LMV sowie § 1 Abs. 2 lit. a des Gastgewerbegesetzes – GGG) abgegeben werden. Für Produkte, die unter das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) fallen, gilt indessen weiterhin das Abgabealter von 18 Jahren (Art. 41 Abs. 1 lit. i Alkoholgesetz sowie § 1 Abs. 2 lit. b GGG).

Das „Ausschankverbot von gebrannten Wassern am Morgen“ untersagt in sechs Kantonen den Ausschank bzw. den „Über-die-Gasse-Verkauf “ von Spirituosen vor 8 bzw. 9.00 Uhr morgens;
++) In 13 Kantonen ist der Verkauf von alkoholischen Getränken durch Automaten verboten; 

Spanien

16/18++)

16/18++)

16/18++)

16/18++)

+)

+) Automaten für alkoholische Getränke dürfen aber nur in geschlossenen Räumen aufgestellt werden; Gebrauch für Kinder und unter 16-Jährige verboten; keine Automaten in der Öffentlichkeit
++) je nach Provinz/Region unterschiedliche Regelungen; Getränke mit mehr als 20 Vol.-% Alkoholgehalt dürfen in Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportzentren und an Tankstellen generell nicht verkauft werden;

Schweden

18/20+)

20

18

18

nein++)

+) 18-Jährige dürfen nur Bier mit einem Alkoholgehalt von 2,8-3,5 Vol.-% kaufen, 20-Jährigen ist der Erwerb von höherprozentigem Bier, Wein und Spirituosen erlaubt.

3 Stärkeklassen bei Bier:
Leichtbier (Lättöl, Class I Beer mit max. 2,25 Vol.-% Alkoholgehalt), gilt als alkoholfrei und unterliegt keinen Beschränkungen;
Normalbier (Folköl, Class II Beer, 2,25-3,5 Vol.-% Alkoholgehalt)
Starkbier (Starköl, Class III Beer, mehr als 3,6 Vol.-% Alkoholgehalt) und Class 3,6 Beer (Melanöl) darf nur in „Systembolagets“ (staatliche Alkoholgeschäfte) verkauft werden;
++) persönliche Mitteilung; es ist nicht klar, ob gesetzliche Vorschriften existieren

Türkei

18

18

18

18

nein+)

+) persönliche Mitteilung; es ist nicht klar, ob gesetzliche Vorschriften existieren

Tschechien

18

18

18

18

?

Gemäß dem Gesetz zum Schutz vor Alkoholismus und anderen Toxika
(37/1989) § 4 Buchstabe 1 Absatz a) ist es verboten, alkoholische Getränke an Personen unter 18 Jahren abzugeben oder zu verkaufen oder ihnen den Genus anderweitig zu ermöglichen.
Gemäß dem Gesetz über Vergehen (200/1990 Sb.) § 30 Buchstabe 1 Abs. a) begeht derjenige ein Vergehen, der u.a. an Personen unter 18 Jahren alkoholische Getränke verkauft, abgibt oder ihnen anders den Genus dieser ermöglicht.

Ungarn

14

14

18

18

?

 

Überblick außereuropäische Länder

LAND

- OFF PREMISE -(VERKAUF)
- ON PREMISE - (AUSSCHANK)
AUTOMATEN
Bier, Wein
Spirituosen
Bier, Wein
Spirituosen
AUSTRALIEN
18
18
18
18
?
ISRAEL
18
18
18
18
?
KANADA
18/19
18/19
18/19
18/19
nein+
in den Provinzen Newfoundland, Nova Scotia, New Brunswick, Prince Edward Island, Ontario und British Columbia gilt die Altersgrenze von 19 Jahren;
+) +) persönliche Mitteilung; es ist nicht klar, ob gesetzliche Vorschriften existieren
NEUSEELAND
18*
18*
18*
18*
?
Die Altersgrenze wurde im Jahre 1999 durch den "Sale of Liquor Amendment Act" von 20 auf 18 Jahre gesenkt;
USA
21
21
21
21
?

In 19 Staaten ist der Konsum unter 21 nicht ausdrücklich verboten;
Ausnahmen für die Altersgrenze von 21 Jahren:
Besitz bzw. Erwerb - für religiöse Zwecke, allerdings nur unter Aufsicht der Eltern bzw. Erwachsener, - für medizinische Zwecke- in privaten Clubs oder privaten Einrichtungen - gesetzeskonforme Anstellung bei einem konzessionierten Herstellungsbetrieb

unter http://www.alcoholpolicy.niaaa.nih.gov/stateprofiles/ sind für alle Staaten Amerikas die detailierten Jugendschutzbestimmungen zu finden

SÜDAFRIKA
18
18
18
18
?

Quelle: Uhl, A.; Springer, A.; Kobrna, U.; Bachmayer, S. (2003):
Expertise über alkohol- und nikotinspezifische Jugendschutzbestimmungen in Österreich und International.
Forschungsbericht des LBISucht, Wien (aktualisiert Oktober 2006)

 

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