![]() Suchtpräventionsdokumentation - Alkohol |
| Straßenverkehrsunfälle |
Text aus: Wie man den Tabellen
entnehmen kann, ist die Zahl
der Verkehrsunfälle mit Personenschaden und der Verkehrsverletzten
von 1961 bis Anfang der 70er Jahre laufend gestiegen, danach bis zum Ende
der 90er Jahre kontinuierlich gesunken und bis 2003 wieder ungefähr
auf das Ursprungsniveau von 1961 angestiegen. Diese absoluten Zahlen zu
vergleichen ist allerdings recht irreführend, weil die Anzahl der
zugelassene KFZ im Beobachtungszeitraum zwischen 1961 und 2003 auf das
3,9-fache angestiegen ist, wobei gleichzeitig die pro KFZ gefahrene Jahreskilometerzahl
weitgehend konstant blieb. Betrachtet man die Zahl der Verkehrsunfälle
mit Personenschaden, Verkehrsverletzten und Verkehrstoten nämlich
relativ zum Kraftfahrzeugbestand, so fällt von 1961 bis 2003 in allen
drei Kategorien ein enormer Rückgang auf. Wie man Abb. 23, S.314
entnehmen kann ergab sich pro zugelassenem Kraftfahrzeug von 1961 bis
2003 ein Rückgang der Verkehrsunfälle Da sich im Beobachtungszeitraum einige Rahmenbedingungen verändert haben, ist bei der Interpretation der Zahlen in den oben genannten Tabellen mit gewissen Unschärfen zu rechnen. Folgende Aspekte sind zu beachten: > Als Verkehrstote galten
bis 1965 und ab 1992 Personen, die innerhalb einer 30-Tagesfrist an den
Unfallsfolgen starben. Im Zeitraum zwischen 1966 und 1991 galt diesbezüglich
eine 3-Tagesfrist. Um nun die Vergleichbarkeit über den gesamten
Zeitraum zu gewährleisten, kamen das Bundesministerium für Inneres,
Statistik Austria und das Kuratorium für Verkehrssicherheit überein,
die Werte zwischen 1966 und 1991 durch Multiplikation mit 1,12 approximativ
auf die 30-Tagesbasis hochzurechnen. Die entsprechenden Zahlen in der
Tabelle: > Die alkoholbezogenen
Verkehrstoten betreffend muss man bedenken, dass hier aufgrund der relativ
geringen Zahlen die Zufallskomponente recht groß ist und man daher
nur längerfristige Trends, aber keinesfalls Schwankungen von Jahr
zu Jahr interpretieren sollte. Schon ein einziger schwerer Alkoholunfall
- z.B. wenn ein Autobus mit mehreren Insassen involviert ist - kann hier
einen enormen Zuwachs bedeuten. > Bei der Beurteilung des
Alkoholeinflusses im Verkehrsunfallgeschehen gibt es einerseits Faktoren,
die systematisch in Richtung Unterschätzung, und andere, die systematisch
in Richtung Überschätzung wirken, und deren Einfluss sich teilweise
gegenseitig kompensiert. Eine Unterschätzung ergibt sich, weil bei
schwer verletzten bzw. getöteten Lenkern, ganz besonders wenn es
sich um Alleinunfälle handelt, nicht immer festgestellt wird, ob
der Lenker alkoholisiert war , und eine Überschätzung ergibt
sich, weil jeder Unfall mit einem alkoholisierten Beteiligten automatisch
als "Alkoholunfall" klassifiziert wird, auch wenn die Alkoholisierung
nicht ursächlich zum Unfall beigetragen hat . Das Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV, 2006) fördert hier z.B. noch die logisch
inkorrekte Kausalinterpretation, indem in irreführender Weise z.B.
der Begriff "Unfälle durch Trunkenheit" verwendet wird,
anstatt die korrekteren Ausdrücke "alkoholassoziierte Unfälle"
oder "alkoholbezogene Unfälle" zu verwenden. > Seit 1998 haben weiters
zwei legislative Maßnahmen zu einem scheinbaren Anstieg der Alkoholbeteiligung
geführt. Einerseits wird eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5
und 0,8 Promille, die vor 1998 als "keine Alkoholbeeinträchtigung"
klassifiziert wurde, seit 1998 als "Alkoholbeeinträchtigung"
gewertet, und andererseits hat das Innenministerium ab Juli 2002 per Erlass
angeordnet, dass bei allen Lenkern, die in Verkehrsunfälle mit Personenschaden
involviert sind, obligatorisch ein Alkoholtest durchgeführt werden
muss, weswegen nüchtern erscheinende alkoholisierte Unfallbeteiligte
seither mit weit größerer Wahrscheinlichkeit früher entdeckt
werden. Über das genaue Ausmaß dieser verzerrenden Einflüsse
kann man mangels präziser Daten jedoch nur spekulieren. |